Reparaturbestätigung und Nutzungsausfall-bestätigung
 Was ist eine Reparaturbestätigung und wann ist sie wichtig?
Eine Reparaturbestätigung dient als offizieller Nachweis gegenüber der Versicherung, dass Ihr Fahrzeug nach einem Unfall sach- und fachgerecht instand gesetzt wurde – sei es durch eine Werkstatt oder in Eigenregie.
Besonders wichtig ist der Nachweis für die Geltendmachung der Nutzungsausfallentschädigung. Die Reparaturdauer wird dabei präzise dokumentiert, damit Sie mögliche Ausfalltage belegen können.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung der Gegenseite in der Regel die Kosten für die Reparaturbestätigung. Sie können dabei frei wählen, welchen Kfz-Gutachter Sie beauftragen.
Jetzt kontaktierenNutzungsausfallentschädigung durch Reparaturbestätigung sichern
Wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Denn laufende Kosten wie Versicherung oder Kfz-Steuer bleiben bestehen, auch wenn das Fahrzeug in der Reparatur ist.
Diese Entschädigung ersetzt nicht nur den Ausfall selbst – sie kann alternativ zur Mietwagennutzung geltend gemacht werden. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.
Um diese Ansprüche durchzusetzen, benötigen Sie von uns als Kfz-Gutachter eine formale Reparaturbestätigung – als Nachweis über die ordnungsgemäße und vollständige Instandsetzung Ihres Fahrzeugs.
 Optimale Durchsetzung dank unabhängiger Kfz-Bewertung
Als erfahrener Kfz-Gutachter aus Hannover unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren und zügigen Geltendmachung des Nutzungsausfalls. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise – Sie haben freie Wahl Ihres Sachverständigen.
Nutzungsausfall – was bedeutet das?
Ein Nutzungsausfall entsteht, wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall vorübergehend nicht verwenden können. Für diese Zeit stehen Ihnen Ansprüche auf Entschädigung zu – unabhängig davon, ob Sie einen Mietwagen nutzen oder nicht.
Wir dokumentieren als unabhängiger Kfz-Gutachter aus Hannover die Ausfallzeit fachgerecht mit einer Reparaturbestätigung. Diese benötigen Sie, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung rechtssicher geltend zu machen.
Welche Kosten deckt die Nutzungsausfallentschädigung?
Die Entschädigung ersetzt nicht nur die entgangene Mobilität. Auch laufende Fixkosten wie Kfz-Steuer, Versicherung und Leasingraten bleiben bestehen – trotz Nichtnutzung.
Selbst wenn Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, steht Ihnen eine pauschale Erstattung zu. Wir helfen Ihnen mit dem passenden Gutachten, diese korrekt zu berechnen und durchzusetzen.
 Welche Voraussetzungen gelten für den Nutzungsausfall?
Um Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu haben, muss das Fahrzeug durch einen unverschuldeten Unfall vorübergehend nicht nutzbar sein – etwa während der Reparaturzeit. Wichtig: Auch ohne Mietwagen steht Ihnen die Entschädigung zu, da die Nutzung als solches ersetzt wird.
Ein verfügbarer Zweitwagen kann den Anspruch mindern – es sei denn, er ist nicht gleichwertig nutzbar. Beispiel: Ein Kleinwagen ersetzt keinen Transporter für gewerbliche Zwecke. Auch in diesem Fall unterstützen wir Sie als Kfz-Gutachter aus Hannover mit nachvollziehbarer Dokumentation.
Was beinhaltet die Nutzungsausfallbestätigung?
Mit der Nutzungsausfallbescheinigung ermitteln wir als unabhängiger Sachverständiger den konkreten Anspruch auf Entschädigung. Grundlage ist die Einstufung nach der Tabelle von Sanden / Danner / Küppersbusch, abhängig von Fahrzeugtyp, Ausstattung und Zustand.
Die Höhe des Tagessatzes variiert zwischen 23 € und 175 €. Bei älteren Fahrzeugen oder hoher Laufleistung passen wir die Einstufung sachlich an. Auch Motorräder und Sonderfahrzeuge können berücksichtigt werden – wir geben der Versicherung eine konkrete Empfehlung mit an die Hand.
Welche Kosten entstehen bei einer Nutzungsausfallbestätigung?
Die Kosten für die Nutzungsausfall- oder Reparaturbestätigung übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers – vorausgesetzt, es handelt sich um einen unverschuldeten Verkehrsunfall.
Wir beraten Sie transparent zu möglichen Kosten und übernehmen die fachgerechte Dokumentation zur Vorlage bei der Versicherung. So sind Sie rechtlich abgesichert.
Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Was bedeutet Nutzungsausfall im Haftpflichtfall?
Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung entsteht, wenn Sie Ihr Fahrzeug durch einen nicht selbst verschuldeten Unfall vorübergehend nicht nutzen können. Während dieser Zeit laufen laufende Kosten wie Steuer, Versicherung oder Leasing weiter – selbst wenn kein Mietwagen genutzt wird.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und wird anhand einer anerkannten Tabelle (z. B. Sanden/Danner) durch den Gutachter ermittelt. Dauer und Tagessatz ergeben sich aus dem Schadengutachten oder der Bestätigung durch uns als Kfz-Gutachter.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden kann, muss das Fahrzeug nachweislich nicht fahrbereit oder verkehrssicher sein. Dies wird durch ein Gutachten oder eine Reparaturbestätigung dokumentiert.
Bei kleineren Schäden ohne Fahruntüchtigkeit oder wenn ein gleichwertiger Zweitwagen genutzt wird, kann der Anspruch entfallen. Auch bei Verzicht auf Mietwagen muss der Ausfall nachgewiesen sein.
Welche Nachweise brauchen Sie für die Nutzungsausfallentschädigung?
Ein Nachweis, dass Ihr Fahrzeug nicht genutzt werden konnte – entweder weil es nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher war oder weil es sich während der Reparatur in der Werkstatt befand.
Ein Nachweis, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht repariert wurde – oder im Falle eines Totalschadens, dass Sie ein Ersatzfahrzeug angeschafft haben.
Diese Nachweise können Sie z. B. durch eine Reparaturrechnung, Reparaturbestätigung, Nutzungsausfallbestätigung, Ummeldebescheinigung oder einen Kaufvertrag nachweisen.
Was ist eine Nutzungsausfallbestätigung?
Was bedeutet eine Nutzungsausfallbestätigung konkret?
Die Nutzungsausfallbestätigung ist ein entscheidender Nachweis für Ihre Nutzungsausfallentschädigung. Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall vorübergehend nicht genutzt werden konnte, weil es sich in Reparatur befand, dient diese Bestätigung der Versicherung als Beleg für die tatsächliche Instandsetzungsdauer.
Ein Kfz-Gutachter aus Hannover – wie M. Micic – dokumentiert hierbei den Umfang der Reparatur mit Fotos und berechnet die erforderliche Reparaturzeit. Wichtig: Die Bestätigung gilt nur, wenn Sie während der Reparatur keinen Mietwagen genutzt haben.
Daher spricht man bei der Nutzungsausfallbestätigung auch oft von einer Reparaturbestätigung. Sie belegt neutral und rechtswirksam die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft Ihres Fahrzeugs.
Weitere Fragen zum Nutzungsausfall
- Wann kann ich eine Nutzungsausfallentschädigung fordern?
 - Wie lange wird der Nutzungsausfall entschädigt?
 - Wie fordere ich die Entschädigung korrekt an?
 - Welche Unterlagen verlangt die Versicherung?
 - Was kostet eine Nutzungsausfallbestätigung?
 - Wie wird die Dauer der Reparatur ermittelt?
 
Nutzungsausfallbestätigung bei Eigenreparatur oder fiktiver Abrechnung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfall selbst repariert haben oder eine sogenannte fiktive Abrechnung erfolgt ist, benötigen Sie eine Nutzungsausfallbestätigung. Diese dient der Versicherung als Nachweis, dass das Fahrzeug nicht genutzt werden konnte und in Eigenleistung instand gesetzt wurde.
Als Kfz-Gutachter aus Hannover unterstütze ich Sie mit einer fachlich anerkannten Bestätigung, damit Sie Ihren Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung korrekt geltend machen können.
Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder der Veräußerung nach dem Unfall ist die Reparaturbestätigung von Bedeutung: Sie belegt, dass Sie Ihr Fahrzeug im relevanten Zeitraum nicht nutzen konnten.
Ob Reparaturrechnung, Abmelde- oder Anmeldebescheinigung: Ich berate Sie transparent, welche Nachweise anerkannt sind.
Wann wird keine Nutzungsausfallbestätigung benötigt?
Wenn die Reparatur durch eine Werkstatt durchgeführt wurde und eine Reparaturrechnung mit Abholdatum vorliegt, reicht diese meist aus. Auch bei Totalschaden mit nachgewiesener Ersatzbeschaffung ist unter Umständen keine separate Nutzungsausfallbestätigung nötig.
Reparaturbestätigung auch für künftige Unfälle?
Ja! Wenn Sie in Eigenregie reparieren und es zu einem späteren Unfall kommt, kann Ihre Versicherung einen Nachweis fordern, dass der vorherige Schaden fachgerecht instand gesetzt wurde. Die Reparaturbestätigung dient hier als Schutz vor Leistungsverweigerung im Schadensfall.
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